Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Die von Another World Schweinfurt angebotenen Leistungen (z. B. VR-Spielsessions, Gruppenbuchungen, Geburtstagsfeiern und Firmenevents) werden ausschließlich für einen festen Termin gebucht. Daher besteht für diese Buchungen kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Unabhängig davon gelten die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelten Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen.